Nutzungsbedingungen

Präambel

Der Anbieter betreibt unter recruit.beraterloesung.de einen Service Stellenangebote auf Partnerseiten zu veröffentlichen (nachstehend „Service“). Über diesen Service stellen Unternehmen und Vermittlern, die im Auftrag von Unternehmen handeln (nachstehend „Auftraggeber“) Inhalte für Stellenangebote zur Verfügung. Diese Inhalte werden durch den Service in dem vereinbarten Umfang aufbereitet und an die Partnerseiten zur Publizierung verteilt.

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber bei der Schaltung und Abwicklung von Stellenangeboten. Hierfür gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich diese Nutzungsbedingungen.

Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausgeschlossen; das gilt auch dann, wenn den Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Verlag seine Leistungen widerspruchslos erbringt.


Allgemeines

(1) Der Anbieter stellt mit seinem Service Unternehmen die Möglichkeit zur Verfügung entgeltlich Stellenangebote auf den in der Leistungsbeschreibung genannten Partnerseiten zu schalten.

(2) Durch das Schalten von Stellenangeboten wird der Anbieter damit beauftragt, ein oder mehrere Stellenangebote des Auftraggebers zum Zwecke der Verbreitung im Internet zu veröffentlichen.

(3) Die genauen Preise und Umfang für das Schalten von Stellenangeboten sind den aktuell geltenden Leistungsbeschreibung unter htts://recruit.beraterloesung.de/ zu entnehmen.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ausschließlich seriöse Stellenangebote zu schalten. Die Inhalte der Stellenangebote müssen sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammengestellt werden.

(5) Der Vertrag kommt durch Zusendung einer elektronischen Auftragsbestätigung durch den Anbieter zu Stande.

(6) Der Anbieter behält sich vor, Stellenangebote wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für dem Betreiber unzumutbar ist.

(7) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Schaltung von Stellenangeboten auch abzulehnen, sofern sie keinen Bezug zu einer tatsächlichen Anstellung oder nicht im Kontext von Anwendung, Entwicklung, Verkauf oder Beratung von ERP Software der Firma SAP SE beinhaltet. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

(8) Der Auftraggeber ist verantwortlich, in Auftrag gegebene Stellenangebote nach Veröffentlichung unverzüglich zu prüfen. Eventuelle Mängel sind durch den Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu rügen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf eine kostenlose Korrektur durch den Anbieter.

Bereitstellung

(1) Der Anbieter ist um einen störungsfreien Betrieb des Services bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf der Betreiber einen Einfluss hat. Der Auftraggeber erkennt an, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit des bereitgestellten Service, sowie der Verfügbarkeit der Partnerseiten technisch nicht realisierbar ist und stellt den Anbieter von jeglichen Haftungs- oder Ersatzansprüchen frei. Der Erfolg der Verbreitung an Partnerseiten wird, aus eben diesen Gründen, nicht zugesichert. Ebenfalls wird keine Zugriffsgarantie gegeben; der Auftraggeber hat auch keinen Anspruch auf eine Zugriffsauswertung.

(2) Der Anbieter kann seinen Dienst ohne Angaben von Gründen einstellen. Hieraus können keine Ansprüche hergeleitet werden. Eventuelle Vergütungspflichten der Auftraggeber entfällt dann. Bereits gezahlte Gebühren werden anteilig zurückerstattet.


Haftung

(1) Die Vertragspartner haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Eine Haftung des Anbieters für mittelbare und Folgeschäden z.B. entgangenen Gewinn ist bei leicht fahrlässigem Verhalten stets ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.

(4) In jedem Fall ist die Haftung des Anbieters auf einen Beitrag von maximal dem Wert des betreffenden Stellenangebots beschränkt.

(5) Für den Inhalt des Stellenangebots übernimmt der Auftraggeber die vollumfängliche Verantwortung. Es ist ihm untersagt, Stellenangebote publizieren, die gegen das Wettbewerbsrechts sowie nationaler- und internationaler Urheber- und sonstiger Schutzrechte verstoßen. Für den Anbieter besteht keine Pflicht, die gelieferten Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Anbieter hat jederzeit das Recht, entsprechende Inhalte zu sofort löschen und das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen, wenn der Anbieter davon Kenntnis erlangt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter in allen diesen Fällen von eigenen Schäden und Ansprüchen Dritter frei.

(6) Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt verlinkter Seiten sowie unserer Partnerseiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.


Sonstiges

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung und über deren Durchführung Stillschweigen zu bewahren.

(2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.


Stand: 18.08.2022